Sommertraining Kinder

- Eltern-Kind am Dienstag 16:15 - 17:15 Haidenhof

- Kindertraining 4-6Jahre (Donnerstag ,16.30-17.45 Uhr) in der Haidenhof-Turnhalle/Sportplatz

- Kindertraining 6-9 Jahre (Donnerstag 16.30 -17.45 Uhr) im Dreiflüssestadion/Eingang Danzigerstraße

 

Alle anderen Trainingszeiten hier.

Für alle anderen Trainingsgruppen gilt: nach Absprache mit den jeweiligen Trainern!


Newsletter 2019-01

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Flyer

Der Flyer der Leichtathletikabteilung steht zum Download bereit.

2.01.2018: Maximilian Entholzner im Nationalen Testpool für Dopingkontrollen

Dopingkontrolle auch in Madrid


Im Nationalen Testpool der NADA (NADA-NTP)

Bereits 2015 befand sich Maximilian Entholzner als Mitglied des B-Kaders des DLV im nationalen Testpool für Dopingkontrollen (NADA-NTP). Dies galt für auch 2017, nachdem ihn der DLV als Deutschen U23-Meister und nach seinem Satz auf 7,81 Meter wieder in den B-Kader berief. Für die Mitgliedschaft 2018 im Perspektivkader gelten die gleichen Konditionen.

Leichtathleten, die einem DLV-Bundeskader angehören, werden zur Durchführung von Dopingkontrollen in einen der Testpools berufen. Testpools sind der Internationale Registered Testing Pool der IAAF (IAAF-RTP), auf nationaler Ebene der Registered Testing Pool der NADA (NADA-RTP), der Nationale Testpool der NADA (NADA-NTP) und der Allgemeine Testpool der NADA (NADA-ATP).

Aufnahme in den Testpool

Die Stiftung Nationale Anti Doping Agentur Deutschland ist die maßgebliche Instanz für sauberen Sport in Deutschland. Zum Schutz der sauberen Athleten organisiert die NADA Kontrollen außerhalb als auch innerhalb von Wettkämpfen. Dazu entnimmt sie dem Athleten eine Blut- oder Urinprobe oder auch beides ab. Über die Aufnahme in die NADA-Testpools entscheiden der DLV und die NADA einmal jährlich nach der Berufung in den DLV-Bundeskader. Über seine Aufnahme und seine Aufgaben als Testpool-Athlet haben sowohl DLV als auch NADA Maximilian Entholzner im Dezember 2017 per E-Mail informiert.

Einpflege der Whereabout-Daten in ADAMS für ein Vierteljahr im Voraus

Die Meldepflichten eines Athleten richten sich nach der Zugehörigkeit zu einem der Testpools. Athleten des RTP und NTP müssen ihre Whereabout-Daten vierteljährlich im Voraus in das Onlinesystem ADAMS (Anti-Doping Administration und Management System) einpflegen. Dort hinterlegen sie engmaschige Angaben über ihren Aufenthaltsort und ihre Erreichbarkeit. Athleten im NADA-RTP müssen zusätzlich für jeden Tag ein 60-minütiges Zeitfenster angeben, in dem sie für Dopingkontrolleure erreichbar sind. Sie benennen außerdem einen Empfangsvertreter, an den sich die NADA wenden kann, wenn diese den Athleten nach allen in ADAMS hinterlegten Kontaktmöglichkeiten nicht erreicht.

Fünf Trainings- und Wettkampfkontrollen im Jahr 2017

Maximilian Entholzner hatte 2017 vier Trainingskontrollen, drei in Nürnberg und eine in Madrid, und eine Wettkampfkontrolle bei der DM in Erfurt. Über einen Account hatte er an die NADA für jeden Tag gemeldet, wo er sich aufhält, wenn er nicht zuhause ist. Diese Angaben haben jede Stunde eines Tages abzudecken. Wird er am angegebenen Ort nicht angetroffen, bleibt ihm eine Stunde Zeit, sich dort einzufinden.

Drei Verstöße gegen Meldepflichten - zwei Jahre Sperre

Verstöße gegen die Meldepflichten werden ausschließlich durch die NADA oder gegebenenfalls die AUI (Athletics Integrity Unit – IAAF) geahndet. Ein Verstoß zieht einen sogenannten „Strike“ nach sich; drei Strikes führen in der Regel zu einer Sperre von drei Jahren.